Nachdem Anfang des Jahres erstmals in Deutschland die elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell in Sachsen angewendet wurde, zeigt sich Justizminister Christian Heinz erfreut, dass sie nun auch in Hessen Anwendung fand: "Bei der zu schützenden Person handelt es sich um eine Frau aus dem Amtsgerichtsbezirk Kassel, die von einem Mann verfolgt und belästigt wurde. Das verhängte Kontakt- und Annäherungsverbot wird nun bei ihm mithilfe der Fußfessel nach dem spanischen Modell kontrolliert. Wir sind heute beim Schutz von Frauen einen wichtigen Schritt vorangekommen“, erklärt Heinz. Er betont auch: „Für uns ist klar, dass dies ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt sein kann. Wir wollen die neue so genannte DV-Technik zum Schutz von Frauen weitreichender einsetzen, die Erfolge in Spanien sprechen für sich. Daher setzen wir uns für eine Änderung im Gewaltschutzgesetz des Bundes ein.“
Der Täter aus Kassel wurde am Montag mit der Fußfessel ausgestattet, die er zunächst für einen Zeitraum von vier Monaten tragen muss. Die Maßnahme basiert auf dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), das im Dezember 2024 eine Anpassung erfuhr, welche die Einsatzdauer verlängerte. Hessen führte im vergangenen Jahr eine neue Generation der Fußfessel ein, die das spanische Modell nachbildet. Diese kann nun bereits in Fällen von Führungsaufsicht oder zur Gefahrenabwehr genutzt werden, wodurch der Schutz von Betroffenen sofort erhöht werde, wie der Justizminister hervorhob.
Das spanische Modell unterscheidet sich wesentlich von der herkömmlichen Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ), indem es nicht auf feste Verbotszonen setzt, sondern die Bewegungen des Opfers in die Überwachung einbezieht. Die neue Technik ermöglicht es, dass die Fußfessel des Täters in Echtzeit mit einem GPS-Gerät des Opfers kommuniziert. Dies erlaubt es, sowohl feste als auch flexible geografische Sperrzonen zu definieren, die Alarm auslösen, wenn Täter und Opfer sich begegnen – egal ob absichtlich oder unabsichtlich.
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