Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat am 03.12.2024 ihren ersten Periodischen Bericht zu geschlechtsspezifischer Gewalt und der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht. Er vergleicht für die Jahre 2020-2022 in den Bereichen Gewaltschutz, Zugang zu Schutz und Beratung, Prävention sowie Asyl und Migration die (Rechts-)Praxis mit den Vorgaben aus der Istanbul-Konvention, identifiziert Handlungsbedarfe und zeigt Entwicklungen auf. Mit seiner aktuellen, fundierten Betrachtung geschlechtsspezifischer Gewalt aus menschenrechtlicher Perspektive möchte er die Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung von Schutz und Unterstützung für Betroffene sowie für die wirksame Bekämpfung zukünftiger Menschenrechtsverletzungen liefern.
Weitere Informationen sowie den Bericht als Langfassung sowie als Kurzfassung (Deutsch/Englisch) finden Sie hier.