Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 6. Dezember 2022 (3468/20) im Fall Subaşi und andere vs. Türkei betrifft die Weigerung der türkischen Behörden, den inhaftierten Beschwerdeführern die Erlaubnis zu erteilen, während Wochenenden Besuche von ihren schulpflichtigen Kindern zu empfangen. Der Gerichtshof erkannte eine Verletzung des Rechts der Beschwerdeführer auf Achtung des Familienlebens (Art. 8 EMRK). Der EGMR zitierte zur Begründung unter anderem wortwörtlich diverse Passagen der Empfehlung über Kinder inhaftierter Eltern CM/Rec(2018)5. Das Urteil des EGMR hebt die Bedeutung dieser Empfehlung weiter hervor.
Zum Urteil des EGMR: https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-221258%22]}