Durchsetzung alternativer Maßnahmen zum Freiheitsentzug in den EU-Ländern: Die Situation in Italien

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Dieser Artikel von Monica Cali befasst sich mit alternativen Maßnahmen zum Freiheitsentzug in Italien.

Mit dem Rahmenbeschluss 2008/947/JI über die Anwendung des "Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Strafurteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen" hat der europäische Gesetzgeber in den Bereich der Strafvollstreckung eingegriffen, um die Fälle zu koordinieren, in denen eine alternative Sanktion in einem Land ausgesprochen und in einem anderen Land vollstreckt wird. Dieser Rechtsakt ermöglicht nicht nur die Umsetzung einiger Grundprinzipien der Europäischen Union insbesondere die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen sowie die Aufenthalts- und Freizügigkeit in den verschiedenen Mitgliedstaaten , sondern verfolgt auch das ausdrückliche Ziel, "die Möglichkeit der sozialen Wiedereingliederung des Verurteilten zu stärken, indem ihm unter anderem ermöglicht wird, familiäre, sprachliche und kulturelle Bindungen aufrechtzuerhalten, aber auch die Kontrolle der Einhaltung der Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen zu verbessern, um Rückfällen vorzubeugen und somit den Schutz der Opfer und der Öffentlichkeit im Allgemeinen zu berücksichtigen".

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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