Untersuchungshaft ist keine Strafhaft, birgt jedoch ebenso die Gefahr von Haftschäden wie etwa den Verlust der Wohnung, des Berufs oder von Beziehungen. Eine Ursache hierfür ist die eingeschränkte Umgebung mit wenig Möglichkeiten sich zu betätigen oder Kontakte aufrechtzuerhalten. Um dem entgegenzuwirken erproben die Kantone Bern und Zürich in einem bis 2027 andauernden, wissenschaftlich begleiteten Modellversuch, verschiedenste Maßnahmen, die bei Erfolg übertragbar sein sollen.
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