Die Europäische Kommission veröffentlicht den 13. jährlichen Bericht über die Ausbildung von Jurist:innen

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Der Jahresbericht misst die Teilnahme von Angehörigen der Justizberufe an Fortbildungsmaßnahmen im Bereich des EU-Rechts. In Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die an der Ausbildung von Angehörigen der Justizberufe beteiligt sind, werden seit 2011 Jahresberichte veröffentlicht. Der aktuelle Bericht enthält Daten für das Jahr 2023 und zeigt die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele auf, die in der European Judicial Training Strategy for 2021-2024 festgelegt wurden. Zudem liefert er detaillierte Informationen über die Fortbildung von Richter:innen und Staatsanwält:innen im Bereich des EU-Rechts, wie etwa Daten über die Ausbildung junger Justizfachkräfte, die Vielfalt der von den Ausbildungsanbietern angebotenen Ausbildungsmaßnahmen und Angaben zur Qualität der Ausbildung, sowohl in Bezug auf die Mitgliedstaaten als auch auf die westlichen Balkanländer.

Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage lauten:

  • Im Jahr 2023 haben rund 226.000 (16,6 %) aller Angehörigen der Justizberufe in der EU, eine Fortbildung zum EU-Recht oder zum Recht eines anderen Mitgliedstaats erhalten, was auf einen stabilen Anstieg seit 2020 hindeutet.
  • Das Jahr 2023 markiert einen neuen Meilenstein: Seit 2011 wurden über zwei Millionen Justizfachkräfte in Europa im EU-Recht geschult.
  • Für die meisten Berufsgruppen (Richter:innen, Staatsanwält:innen, Mitarbeiter:innen von Gerichten und Staatsanwaltschaften, Rechtsanwält:innen, Gerichtsvollzieher:innen und Notar:innen) zeigt der Bericht einen leichten Rückgang der Gesamtzahl der geschulten Justizfachkräfte im Vergleich zu 2022.
  • Es ist ein Rückgang zu beobachten, der darauf hindeutet, dass weniger als 50 % der Richter:innen und Staatsanwält:innen an Weiterbildungsmaßnahmen zum EU-Recht teilgenommen haben.
  • Im Jahr 2023 stieg die Zahl der jungen Fachkräfte, die eine Erstausbildung im EU-Recht erhielten, im Vergleich zu 2022 um 25 %.
  • Schulungen für mehr als 63.000 Teilnehmer:innen - 28,3 % aller Angehörigen der Justizberufe, die eine Schulung zum EU-Recht erhalten haben, was etwa 5 % aller Angehörigen der Justizberufe in der EU entspricht - wurden im Jahr 2023 von der EU (mit)finanziert.
  • Zwischen den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Justizberufen gibt es nach wie vor beträchtliche Unterschiede bei der Teilnahme an Schulungen.
  • Trotz eines stabilen Anstiegs seit 2019 sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die quantitativen Ziele zu erreichen, die in der europäischen Strategie für die Aus- und Fortbildung von Richter:innen und Staatsanwält:innen für den Zeitraum 2021-2024 für die jährliche Fortbildung festgelegt wurden.
  • Bessere und gezieltere Fortbildungsmaßnahmen müssen letztlich das Ziel bleiben, um den Bedürfnissen der Angehörigen der Justizberufe gerecht zu werden. Dazu sollten auch Schulungen zur Digitalisierung gehören, die zunehmend an Bedeutung gewinnen.
  • Bei der Erstausbildung konzentrierten sich nur 4,9 % der gemeldeten Fortbildungsmaßnahmen auf Digitalisierung und KI, 5,4 % auf IT-Kenntnisse. Bei beruflichen Fortbildungen konzentrierten sich nur 2,5 % auf Digitalisierung und KI, aber immerhin 24 % auf IT-Kenntnisse.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
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