Weil sie sich weigerte, die Corona-Schutzmaßnahmen einer JVA einzuhalten, darf eine Justizvollzugsbeamtin aus dem Dienst entlassen werden, hat das Verwaltungsgericht Tier (VG) entschieden (Urt. v. 06.07.2022, Az. 3 K 802/22).
Der Beamtin war vorgeworfen worden, sich nicht an eine Hausverfügung ihrer JVA zur Corona-Bekämpfung halten zu wollen. Ihre Verweigerungshaltung hatte sie in einer Mail an den Leiter der JVA, gegenüber ihrem Vorgesetzten sowie in einem Personalgespräch auch persönlich geäußert. Immer wieder hatte sie sehr kritisch über die staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gesprochen. Sie bezeichnete sie unter anderem als "Propagandazirkus, gezielte Angst- und Panikmache sowie gezielte Täuschung des Staates". Hinzu kam, dass sie Gefangenen geraten hatte, sich nicht impfen zu lassen, da der Impfstoff noch in einer experimentellen Phase stecke und ein Versuch am Menschen sei.
Im März 2022 hat das Land Klage erhoben, um die Beamtin aus dem Dienst zu entfernen. Das VG hat die beharrliche Verweigerungshaltung der Beamtin sowie ihre wiederholten innerdienstlichen Äußerungen nun als einheitliches, schweres Dienstvergehen gewertet.
[LTO Newsticker v. 06.7.2022] à https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-trier-3k80222-beamtin-verweigert-corona-massnahmen-entfernung-aus-dem-dienst/