Der Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie der Georg-August-Universität Göttingen von Prof. Dr. Alexander Baur mit der Wissenschaftlichen Mitarbeiterin Elena Schaffeld führt in Kooperation mit dem DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. aktuell eine Online-Befragung zu „Erfahrungen, beruflicher Alltag und Sicherheit in der Bewährungshilfe (EbASiB)“ durch. Gegenstand des Fragebogens sind Fragen zum Berufsalltag, zur Arbeitsweise und Berufserfahrung sowie zur eigenen Sicherheit in der Bewährungshilfetätigkeit. Die Ergebnisse dieser Befragung sollen statistisch ausgewertet, rechtlich eingeordnet und später veröffentlicht werden. Die Publikation soll allen Fachkräften und Dienststellen der Ambulanten Sozialen Dienste der Justiz bzw. der Bewährungshilfe in Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Zu unserer großen Freude liegen die Genehmigung und Unterstützung aus allen 16 Bundesländern vor.
Der Hintergrund zur Befragung: Schätzungsweise sind in Deutschland zwischen 2.500 und 3.000 Mitarbeiter:innen in der Bewährungshilfe bzw. in den Ambulanten Sozialen Diensten der Justiz tätig. Sie betreuen zwischen 140.000 und 170.000 Personen. Über die veröffentlichten Qualitätsstandards der Länder lassen sich zwar Rückschlüsse auf organisatorische Abläufe und teils auch auf die empfohlenen Arbeitsmethoden ziehen. Beispielhafte Abläufe eines Arbeitsalltags lassen sich zudem in einigen wenigen Erfahrungsberichten von Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern finden, wie sie etwa in der Zeitschrift "Bewährungshilfe" veröffentlicht sind. Jenseits dessen gibt es jedoch kaum bundesweite und systematische Erkenntnisse über den beruflichen Alltag in der Bewährungshilfe. Nach den Grundsätzen der Recommendation CM/Rec (2010) 1 of the Committee of Ministers to member states on the Coucil of Europe Probation Rules haben sich sämtliche Tätigkeiten und Interventionen der Einrichtungen der Bewährungshilfe nach den nationalen und internationalen ethischen sowie fachlichen Standards zu orientieren (Regel 13). Nicht zuletzt deswegen haben die zuständigen Behörden die Wirksamkeit der Arbeit der Bewährungshilfe zu verbessern, indem sie Forschungsbemühungen zur Bewährungshilfe fördern (Regel 16). Ziel ist es daher auch, fachliche (Weiter-)Entwicklungen anzustoßen und passende Fortbildungsmaßnahmen entwickeln zu können.