Durch das neue Bürgergeldgesetz haben sich am 01. Juli 2023 einige Änderungen und Neuerungen ergeben. Neben Unterstützungen von Qualifizierungen geht es dabei auch um Änderungen der Einkommensanrechnungen sowie die Erreichbarkeit von Leistungsberechtigten (§ 7 b SGB II). Einzelheiten und ob es möglicherweise weiterhin Reformbedarf gibt können Sie hier nachlesen.
Für eine Vorbereitung auf die Beratungspraxis melden Sie sich gerne zu unserem Seminar "Einführung Bürgergeld – Änderungen und Neuerungen die sich für die Bewährungs- und Straffälligenhilfe ergeben" an, in welchem Frau Prof. Dr. Tamara Bloch über die Auswirkungen der Gesetzesänderung für die Praxis der Bewährungs- und Straffälligenarbeit referieren wird.