Die Bundesregierung hat am 21.08.2020 den Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Das Gesetz verfolgt einen umfassenden Ansatz, um Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen und beinhaltet sowohl Verschärfungen des Strafrechts, Verbesserungen bei der Strafverfolgung, einen Ausbau von Prävention sowie eine bessere Qualifizierung des Personals in der Justiz.
Ein Überblick zu den wichtigsten Regelungen:
„Die geltenden Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern werden neugefasst. So wird zum Beispiel der Straftatbestand künftig als "sexualisierte Gewalt gegen Kinder" begrifflich abgeändert, um das schwere Unrecht der Taten klarer zu beschreiben.
Die Strafrahmen der neuen Straftatbestände der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie des Straftatbestandes der Kinderpornografie sollen deutlich angehoben werden. Auch sollen bereits die Grundtatbestände als Verbrechen ausgestaltet werden, das heißt es wird eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen. Mit dem Gesetzentwurf wird auch das Anliegen verfolgt, die Strafverfolgung effektiver zu gestalten.
Mit dem Gesetzentwurf wird auch das Anliegen verfolgt, die Strafverfolgung effektiver zu gestalten. Deshalb werden die strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse unter anderem im Bereich der Online-Durchsuchung und der Telekommunikationsüberwachung sowie bei der Erhebung der Verkehrsdaten erweitert. In der Strafprozessordnung soll außerdem ausdrücklich ein Beschleunigungsgebot für Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeugen verankert werden. Verschärfungen im Strafrecht und Änderungen in der Strafprozessordnung allein sind für die Bekämpfung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder aber nicht ausreichend. Deshalb enthält der Entwurf auch eine Reihe weiterer Maßnahmen, die den präventiven Bereich betreffen.
Außerdem sollen die Qualifikation der Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie der Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte verbessert und die Prävention durch Verbesserungen im familiengerichtlichen Verfahren und im Bundeszentralregistergesetz verstärkt werden.“ (Vgl.) https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gegen-sexualisierte-gewalt-1798364
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder finden Sie hier.