Unter Berücksichtigung bestimmter Umstände kann eine Freiheitsstrafe, die für eine maximale Gesamtstrafe von zwei Jahren verhängt wurde, zur Bewährung ausgesetzt werden. Bundesweit zentral generierte Zahlen darüber, wie viele Straftäter:innen in Deutschland unter Bewährungsaufsicht stehen, gibt es nicht. Die Erhebung der Bewährungshilfestatistik ist viel mehr eine koordinierte Länderstatistik, was zu Abweichungen zwischen den einzelnen Bundesländern führt. Zu den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen liegen keine Daten vor. Die statistische Datenerfassung und Publikation der Zahlen erfolgt in den übrigen Bundesländern im jährlichen Abstand. Aus diesem Grund haben wir für Sie unsere Informationsseite mit den weiterführenden Links zu den einzelnen Bewährungshilfestatistiken aktualisiert und auf den neusten Stand gebracht.
Die Bewährungshilfestatistiken sowie weitere Informationen finden Sie hier.