Mit dem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB und der Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, wurde das Thema „Assistierter Suizid“ in Deutschland neu diskutiert. Der Paragraf verstoße gegen das Grundrecht im Artikel 2 des Grundgesetztes zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten.
In der schweizerischen Zeitschrift „Seelsorge & Strafvollzug“ wurde ein Artikel zum Thema „Assistierten Suizid im Gefängnis“ veröffentlicht. Darin wird die Thematik des assistierten Suizides durch Sterbehilfeorganisationen (SHO) innerhalb des Gefängnisses in der Schweiz aufgegriffen und unter juristischen, theologisch-ethischen sowie seelsorglichen Aspekten beleuchtet. Letztlich wird dafür plädiert, dass die Justiz alles in ihrer Verantwortung Liegende tun müsse, um Inhaftierte aus ihrer existenziellen Krise herauszuführen. Dabei habe die Gefängnisseelsorge eine besondere Bedeutung, denn sie verstehen es als ihre Aufgabe, „den Menschen treu zur Seite zu stehen, die sich hinter Gefängnismauern in tiefer Dunkelheit befinden“. Mit Blick auf die Schweiz und der Argumentation von dortigen Seelsorgenden im Gefängnis, ist der Artikel ein lohnender Beitrag.
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