Antwort der Bundesregierung zur Situation des Strafvollzugs in Deutschland

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Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 12.08.2020 zur Situation des Strafvollzugs in Deutschland, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 28.08.2020, dass sie sich eng mit den Ländern abstimmt und in internationalen Gremien zum Strafvollzug, unter anderem in den Ausschüssen des Europarats mitarbeitet.

Die Fragesteller schreiben, dass im Zuge der Föderalismusreform 2006 den Ländern die Zuständigkeit für den Strafvollzug zugewiesen wurde und damit eine Verantwortung des Bundes abgegeben worden sei. Eine nachvollziehbare Begründung finde sich nach Ansicht der Fragesteller bis heute nicht.

Nach eigenen Angaben der Bundesregierung, sieht diese sich auch nach Verlagerung der Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder weiterhin in der Verantwortung. Soweit es geboten ist, ergreife die Bundesregierung auch gesetzgeberische Initiative. Abschließend heißt es, es gebe gegenwärtig keine Überlegungen der Bundesregierung, den Strafvollzug wieder in die Bundeszuständigkeit zu überweisen. Die Zuständigkeitsverlagerung habe sich bewährt.

Zur Anfrage und Antwort der Bundesregierung: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/218/1921875.pdf

 

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