Der Rechtspolitische Ausschuss und der Unterausschuss Justizvollzug führten am 02.12.15 eine Anhörung zur „Zukunft der Bewährungshilfe“ durch. Anlass ist ein Antrag der SPD, in dem die Frage aufgeworfen wird, „inwieweit dem Ziel der Resozialisierung durch Risikoorientierung in der Bewährungshilfe Rechnung getragen werden kann“. Verschiedene Fachpersonen und Vertreter von Verbänden, Gewerkschaften etc. haben dazu auch schriftlich Stellung genommen – auch der DBH-Fachverband.
In der mündlichen Anhörung haben die folgenden geladenen Sachverständigen Stellung genommen:
• Hochschule Coburg, Prof. Dr. Ralf Bohrhardt
• Hochschule Luzern, Patrick Zobrist
• Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Klaus Mayer
• AG Deutscher BewährungshelferInnen e. V., Holger Gebert (Vorsitzender)
• AG Deutscher BewährungshelferInnen e. V. LAG Hessen, Thomas Stiefel
• DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik, Peter Reckling (Bundesgeschäftsführer)
• Deutsche Justiz-Gewerkschaft, Landesverband Hessen e. V., Bernd Wagner, Bewährungshelfer beim LG Limburg
• Fliedner Verein Rockenberg e. V., Stephan Volp
• Förderung der Bewährungshilfe in Hessen e. V., Konni Kamla (Geschäftsführerin)
• Verband der Sozialarbeiter in der Niedersächsischen Strafrechtspflege e. V., Hartmut Weber
• ver.di Bundesverwaltung Fachgruppe Justiz Ressort 12/ Fachbereich 6, Karl Christoph Sachs, Bewährungshelfer beim LG Darmstadt
• Landgericht Darmstadt, Andreas Nixdorff, Fachbereichsleiter Sicherheitsmanagement
• Landgericht Gießen, Holger Scharf, Fachbereichsleitung Sicherheitsmanagement
Die Abgeordneten stellten teilweise sehr genaue Fragen und es entwickelte sich eine kontroverse Diskussion. Die schriftlichen Stellungnahmen können nachgelesen werden: Öffentliche Anhörung zur Zukunft der Bewährungshilfe in Hessen und Stellungnahme des DBH-Fachverbandes, 24.11.2015