Die ADB fordert bereits seit mehr als 10 Jahren die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsument:innen (https://www.bewaehrungshilfe.de/positionspapiere/) und begrüßt die bundespolitischen Entwicklungen. Mit dem neuen Cannabisgesetz (CanG) und der einhergehenden Teillegalisierung sind viele Akteure der Strafrechtspflege vor neue Herausforderungen gestellt. Daher führt die ADB am 21.11.2024 eine Fachveranstaltung „Cannabisgesetz - Erfahrungen und Perspektiven aus Praxis & Wissenschaft“ durch, welche einen Teil der Bundesdelegiertenversammlung ist. Der DBH-Fachverband e.V. ist Kooperationspartner dieser Veranstaltung, sodass der 21.11.2024 auch im Rahmen einer anerkannten Fortbildung (Beantragung der Anerkennung durch die Länder Berlin/Brandenburg) von allen Bewährungshelfer:innen besucht werden kann.
Wenn Sie und Ihre Kolleg:innen aus der Sozialen Arbeit mehr Handlungssicherheit im Umgang mit dem neuen CanG erlangen und neue Erkenntnisse der Dozierenden erfahren wollen, melden Sie sich (auch unabhängig von der Bundesdelegiertenversammlung) an! Gleichzeitig möchte die ADB bei dieser Delegiertenversammlung nochmals ausdrücklich für die Teilnahme von interessierten Gästen werben, welche in der Bewährungshilfe tätig sind.
Weitere Informationen finden Sie hier und im Anhang.
Anmeldungen erfolgen bitte per E-Mail an: anmeldung@bewaehrungshilfe.de
Anmeldeschluss: 14. November 2024