Wie die Regierung StGB-Änderungen evaluiert. Schrecken schärfere Strafen wirklich ab?

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Strafverschärfungen werden von der Rechtspolitik regelmäßig damit begründet, Täter abschrecken zu wollen. Aber wird auch geprüft, ob neu eingeführte Strafverschärfungen präventiv wirken und messbar von Straftaten abhalten? Auf der Webseite von LTO wurde am 06.10.2020 dazu der Artikel „Schrecken schärfere Strafen wirklich ab?“ von Dr. Markus Sehl veröffentlicht. Das Resümee im Artikel:

„Die Bundesregierung überprüft neu eingeführte Strafverschärfungen regelmäßig nicht daraufhin, ob sie präventiv wirken und messbar von Straftaten abhalten. Das geht aus einer Antwort aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hervor. (…) Die Frage danach, ob eine Strafverschärfung präventiv wirkt, also potenzielle Täter abschreckt und die Rechtstreue fördert, lässt sich nicht so einfach mit Fallzahlen beantworten. Aber es finden ausweislich der Antwort auch keine Versuche statt, in aufwendigeren Forschungsvorhaben dieser Frage auf den Grund zu gehen. Umso regelmäßiger werden aber neue Strafverschärfungen rechtspolitisch mit der Begründung ins Spiel gebracht, auf Abschreckung zu zielen.

Den ganzen Artikel können Sie hier nachlesen: https://www.lto.de/recht/justiz/j/strafen-strafrecht-praevention-abschreckung-wirkung-stgb-bmjv-sexueller-missbrauch/

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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