SPACE II-Jahresstatistik 2020: Zunahme der Sanktionen und Maßnahmen ohne Freiheitsentzug in Europa

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Die Zahl der Personen, die Sanktionen und Maßnahmen ohne Freiheitsentzug unterliegen, ist in Europa von 2019 bis 2020 um 3% gestiegen, so die jährliche Statistik SPACE II für das Jahr 2020, welche die Universität Lausanne für den Europarat erstellt hat.

Dieses Wachstum – von 1.456.192 im Jahr 2019 auf 1.500.547 Personen im Jahr 2020 – spiegelt sich in den Daten von 29 Bewährungsbehörden wider, die die Person als Zähleinheit verwenden (einige Verwaltungen verwenden andere Indikatoren wie die Anzahl der Fälle oder Akten). Damit setzt sich der Trend zur Ausweitung der nicht im Gefängnis zu vollziehenden Sanktionen und Maßnahmen (einschließlich elektronischer Überwachung, Gemeinschaftsdienst, Hausarrest, Therapien sowie begrenzter und bedingter Entlassung) in Europa fort.

Am 31. Januar 2020 gab es europaweit 149 Bewährungshelfer:innen pro 100.000 Einwohner:innen gegenüber 103 inhaftierten Personen pro 100.000 Einwohner:innen. Die Bewährungsbehörden mit den höchsten Bewährungsquoten waren Polen (643 Bewährungshelfer:innen pro 100.000 Einwohner:innen), die Türkei (627), Litauen (568) und Georgien (562). Am niedrigsten ist diese Rate in zwei Ländern, die erst im vergangenen Jahrzehnt angefangen haben, nicht im Gefängnis zu vollziehende Sanktionen und Maßnahmen anzuwenden: Nordmazedonien (6 Bewährungshelfer:innen pro 100.000 Einwohner:innen) und Serbien (35); dann folgen die Schweiz (47), Norwegen (49), Finnland (54) und Bulgarien (56).

In 34 der 40 Gefängnis- und Bewährungsverwaltungen, die Daten zur Verfügung gestellt haben, war die Bewährungsquote höher als die der inhaftierten Personen. Ausnahmen waren Nordmazedonien, Serbien, die Schweiz, Norwegen, Bulgarien und Aserbaidschan, wo die Inhaftierungsrate höher war als die der Bewährungshelfer:innen pro 100.000 Einwohner:innen.

Bei der Analyse des Verhältnisses zwischen Bewährungs- und Gefängnispopulationen zeigten acht Länder niedrige Raten sowohl in Gefängnissen als auch in Bewährung (Schweiz, Norwegen, Finnland, Island, Slowenien, Kroatien, Monaco und Zypern).
Die SPACE-Studie wird jedes Jahr von der Universität Lausanne für den Europarat erstellt und gibt einen Überblick über die Anwendung von Freiheitsstrafen (SPACE I) und von nicht im Gefängnis zu vollziehenden Sanktionen und Maßnahmen – also von Alternativen zum Freiheitsentzug – (SPACE II) in den Mitgliedsstaaten des Europarates.

Anmerkung: Die SPACE II-Umfrage 2020 enthält Daten der Bewährungsbehörden der Mitgliedstaaten des Europarats mit Ausnahme von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Deutschland, Ungarn, Liechtenstein, Russland und San Marino.

Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.coe.int/en/web/human-rights-rule-of-law/-/sanctions-and-measures-without-deprivation-of-liberty-grow-in-europe-annual-statistics-for-2020

 

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