Sekundäranalyse empirischer Untersuchungen zu jugendkriminalrechtlichen Maßnahmen, deren Anwendungspraxis, Ausgestaltung und Erfolg

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Wolfgang Heinz veröffentlichte im März 2020 das vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Auftrag gegebene Gutachten „Sekundäranalyse empirischer Untersuchungen zu jugendkriminalrechtlichen Maßnahmen, deren Anwendungspraxis, Ausgestaltung und Erfolg“.

Kurzbeschreibung: „Gegenstand des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Gutachtens ist eine Sekundäranalyse von empirischen Untersuchungen ab 1990 zur Anwendungspraxis, Ausgestaltung und insbesondere zum Erfolg von jugendkriminalrechtlichen Maßnahmen. Um die Befunde der Sekundäranalyse einordnen und bewerten zu können, wurde das Gutachten um eine umfassende Darstellung und Analyse von Jugendkriminalität im Hell- und Dunkelfeld erweitert. Eine Längs- und Querschnittsanalyse der jugendstrafrechtlichen Sanktionierungspraxis anhand der Strafrechtspflegestatistiken weist auf Probleme der Deskription und Interpretation jugendstrafrechtlicher Sanktionierungspraxis hin. Die Sekundäranalyse umfasst Untersuchungen zu Sanktionswirkungen von jugendkriminalrechtlichen Maßnahmen, erweitert um die Darstellung zentraler Ergebnisse US-amerikanischer Metaanalysen. Die Ergebnisse werden kriminalpolitisch eingeordnet. Abschließend werden auf Basis der im Gutachten erarbeiteten Erkenntnisse Handlungsempfehlungen gegeben.

Das Gutachten gliedert sich in neun Kapitel und steht als Gesamtdokument zum Download zur Verfügung: https://krimpub.krimz.de/frontdoor/index/index/docId/142

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

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Deutscher Präventionstag
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