Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zu alternativen Maßnahmen zum Freiheitsentzug

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Der EU-Rat nahm Anfang Dezember 2019 Schlussfolgerungen zu alternativen Maßnahmen zum Freiheitsentzug an. Diese sollen die Anwendung anderer Sanktionen als die des Freiheitsentzuges fördern, sofern dies unter Berücksichtigung der Schwere der Straftat und der sonstigen Umstände angemessen ist. Hervorgehoben wird, dass alternative Maßnahmen zur Inhaftierung eine wichtige Rolle spielen, wenn es um die Förderung der Resozialisierung des Täters, die Verringerung des Rückfalls und den Erhalt der öffentlichen Sicherheit geht.

Umfassen könnten die alternativen Maßnahmen je nach Mitgliedstaat z.B. Bewährungsstrafen, gemeinnützige Dienste, Geldstrafen und die elektronische Überwachung von Straftäter*innen. Diese sollten auch bereits in der Vorverfahrensphase berücksichtigt werden.

Schlussfolgerung des Rates zu alternativen Maßnahmen zum Freiheitsentzug (in englischer Sprache): http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14075-2019-INIT/en/pdf

Ergebnissen der Ratstagung (in englischer Sprache): https://www.consilium.europa.eu/media/41586/st14755-en19.pdf

 

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