Rückschritt statt Fortschritt?

C. Schüßler/stock.adobe.com

Bernd Maeilicke, Jurist und Sozialwissenschaftler ist einer der führenden Experten zum Thema Strafvollzug. Nun kritisiert er die neuen Pläne der Justizbehörde Hamburg zum Bau einer neuen Jugendstrafanstalt.

Wie ein vernünftiges Gefängnis für Jugendliche aussehen soll, zeigt „Modellhaft“ die Jugendhaftanstaltauf der niedersächsischen Elbinsel Hahnöfersand. Die Anstalt wurde in den zwanziger Jahren erbaut und war für damalige Verhältnisse besonders fortschrittlich, da diese wie ein kleines Dorf erbaut wurde.

2021 soll nun laut Justizsenator Till Steffen (Grüne) "die modernste Jugendanstalt in Deutschland" am Standort der JVA Billwerder im Osten Hamburgs errichtet werden. Vorbild für diesen Bau: die JVA Augsburg-Gablingen – ein Hochsicherheitsvollzug für erwachsene Männer in Bayern. Nach Till Steffen, sei der Bau perfekt für die Bedürfnisse der jungen Gefangen. Maelicke argumentiert dagegen und spricht von einer Fehlplanung.

Die neue Anstalt soll 238 Haftplätze haben und im Zickzack angeordnete V-förmige Häuser haben. Diese sollen durch eine lange Achse verbunden sein, sodass alles gut einsehbar ist. Der Hochschulprofessor Maelicke fordert aber eine Sondersitzung, da seiner Meinung nach, Fachleute nicht ausreichend einbezogen wurden. Denn für den Erwachsenenvollzug möge die Architektur der Anstalt hilfreich sein, aber die Jugendlichen werden damit in ihrem sozialen Lernen behindert. Somit sieht Maelicke eher den Zweck der Überwachung als der Resozialisierung im Neubau der JVA Billwerder. Doch laut der Justiz biete die JVA viele Möglichkeiten, so soll es Berufsentwicklungszenten, Beratungszentren und Behandlungszentren geben. Mit einer 1,1 Hektar großen Freifläche sollen begleitete Freizeitangebote das soziale Lernen fördern.

Dies bezweifelt nicht nur Maelicke, auch Kriminologin und Architektin Andrea Seelich. Dass die Jugendanstalt eine Kopie eines Hochsicherheitsgefängnisses ist, schätzt sie als äußerst problematisch ein. Denn die Dynamiken eines Hochsicherheitsgefängnisses können nicht auf die einer Jugendanstalt übertragen werden.

https://www.sueddeutsche.de/politik/justizvollzug-fachliche-fehlplanung-1.4682058

 

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