Das Projekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“ soll Inhaftierten kontrollierten Internet-Zugang ermöglichen. Der Vorschlag wurde vor knapp zwei Wochen zusammen mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Berliner Strafvollzugs“ im Rechtsausschuss des Landes Berlin besprochen. Gesetzesänderungen sind in §40 und §56 Abs. 4 vorgesehen, die sich mit der Telekommunikation und mit Rundfunk, Informations- und Unterhaltungselektronik befassen. Die Gesetzesänderungen sollen in einer Teilanstalt der JVA Heidering den Gefangenen beschränkten Zugang zum Internet gewähren. Den Gefangenen soll dadurch der Zugriff auf News-Seiten, Wohnungssuchportalen, Fortbildungsangeboten, Arbeitsagenturseiten oder Wikipedia ermöglicht werden.
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Zur Beschlussfassung "Gesetz zur Weiterentwicklung des Berliner Justizvollzugs"