In der gemeinsamen Pressemitteilung des saarländischen Ministeriums der Justiz und der Universität des Saarlandes vom 04. Dezember 2020, wird das Forschungsprojekt „Digitale Präsenz bei Gericht“ vorgestellt.
Auszug aus der Pressemitteilung vom 04. Dezember 2020:
„Was muss bei Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz beachtet werden? Was ist zulässig beim Einsatz digitaler Technik im Gerichtssaal und was nicht? Welche technischen Lösungen eignen sich besonders für den modernen Prozess? Diesen Fragen gehen Expertinnen und Experten der Universität des Saarlandes und aus der Gerichtspraxis im Forschungsprojekt „Digitale Präsenz bei Gericht“ auf den Grund. Das Bundesjustizministerium fördert das Vorhaben mit rund 700.000 Euro für drei Jahre.“
Ein wesentlicher Punkt, der im Rahmen des Projekts auch geklärt werden soll, ist der Datenschutz. Hierbei soll das digitale Verfahren in rechtlicher und technischer Hinsicht überprüft und praxistaugliche Lösungen entwickelt werden.
Die komplette Pressemitteilung können Sie hier lesen.