Im LTO-Artikel vom 28.06.2021 berichtet Annelie Kaufmann über die aktuelle Debatte der Kettenbewährung. Das Bundesjustizministerium (BMJV) untersuchte wie häufig „Kettenbewährungen“ in der Praxis vorkommen. Das Ergebnis: 0,74 Prozent aller im Jahr 2019 ergangenen Bewährungsentscheidungen seien Teil einer sogenannten „Kettenbewährung“ gewesen und damit eher selten vorgekommen. Während die CDU gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, unterstreicht das BMJV den verantwortungsvollen Umgang der Gerichte. Im Artikel wird weiter ausgeführt, dass Kritik an den vom BMJV errechneten Zahlen besteht, da die Grundlage dafür strittig sei.
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