Miriam Zillner, Leiterin des Zentralbereichs Sozialarbeit von NEUSTART, spricht sich in ihrem Artikel vom 07.10.2020 für „die rasche Ausweitung und breitere Anwendung des elektronisch überwachten Hausarrests“ aus:
Im September 2010 wurde erstmals einer verurteilten Person eine Fußfessel angelegt und damit die Strafhaft im Rahmen des elektronisch überwachten Hausarrests vollzogen. Viele waren damals skeptisch, ob sich diese Vollzugsform bewähren wird – und es war eine wenig bekannte Möglichkeit. Dennoch gelang es, dass sich Ende des Jahres 2010 bereits 75 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest befanden.
Zehn Jahre später hat sich die Zahl der Personen im elektronisch überwachten Hausarrest mehr als vervierfacht. Mit Stichtag 1. September 2020 wurden 7.043 Personen aus dem elektronisch überwachten Hausarrest entlassen. Monatlich werden durchschnittlich 75 Fußfesseln angelegt. Allein diese Zahlen zeigen den Erfolg der Vollzugsform. Den Trägerinnen und Trägern der Fußfessel wurde die Möglichkeit gegeben, zumindest einen Teil ihrer Strafe in den eigenen vier Wänden zu verbüßen.
Neben persönlichen Erfolgsgeschichten zeigen die niedrigen Abbrüche (zehn Prozent) sowie die niedrige Rückfälligkeit und die Kosteneinsparungen für den Staat durch vermiedene Haftkosten, dass der elektronisch überwachte Hausarrest eine Erfolgsgeschichte ist.
Den ganzen Artikel von Miriam Zillner können Sie hier nachlesen: https://www.neustart.at/at/de/blog/entry/51786