Neues Gesetz zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder

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Nina Apin berichtet in ihrem Artikel „Gesetz gegen Missbrauch: Was schützt die Kinder?“ vom 20.03.2021 über die Debatte zum neuen Gesetzespaket von Christine Lambrecht (SPD).

Das im Oktober 2020 vom Kabinett beschlossene Gesetz zur „Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ sieht vor, Kindesmissbrauch härter zu bestrafen: das Mindeststrafmaß soll auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben werden, das Höchststrafmaß von 10 auf 15 Jahren angepasst werden. Neben der Verschärfung des Strafmaßes ist im Gesetzestext nun mehr von „sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ die Sprache, nicht wie zuvor von „sexuellem Missbrauch“. Auch wird sexualisierte Gewalt gegen Kinder nun als schwerer Straftat und nicht länger als Bagatelldelikt gewertet. Weitere Änderungen sehen vor, dass der Grund für die Inhaftierung im Führungszeugnis des Täters erscheint. Mit den Strafverschärfungen sollte ein Signal gesendet werden, dass der Staat entschlossen gegen Missbrauchstäter auftritt.

Doch das Gesetz traf auf scharfe Kritik und liegt nun seit der Anhörung von Sachverständigen im Dezember 2020 auf Eis. Die geladenen Strafrechtsexpert:innen führten aus: „Der Begriff der „sexualisierten Gewalt“ sei nicht hilfreich, er verneble den Unterschied zwischen Handlungen mit und ohne Anwendung von körperlicher Gewalt – und relativiere so besonders brutale Taten. Die unterschiedslose Hochstufung zum Verbrechen sei bei minderschweren Fällen unverhältnismäßig – dabei sei die Abschreckungswirkung durch höhere Strafen nicht einmal bewiesen. Außerdem drohe eine Überlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften.“.

Über das Gesetzespaket muss sich nun der Rechtsauschuss zum weiteren Vorgehen einigen.

Den Artikel von Nina Apin finden Sie hier: https://taz.de/Gesetz-gegen-Missbrauch/!5756672/

 

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