Die Praxis der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug - Eine empirische Studie zur Anwendung des Art. 86 StGB in den Kantonen Bern, Freiburg, Luzern und Waadt
Herausgegeben von Daniel Hürlimann und Marc Thommen
Die im Jahr 2020 erschienene Studie „Die Praxis der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug“ von Christoph Urwyler (Autor) beschäftigt sich mit der Anwendung der Art. 86 ff. des Schweizer Strafgesetzbuchs in den Kantonen Bern, Freiburg, Luzern und Waadt. Artikel 86 I StGB (Schweiz) besagt, dass Inhaftierte, die zwei Drittel ihrer Strafe und mindestens drei Monate Haftzeit verbüßt haben, bei vorbildlichem Verhalten und geringer Rückfallgefahr aus dem Strafvollzug zu entlassen sind. Mit seiner empirischen Analyse untersucht Urwyler die Prognosekriterien, die maßgeblich für den Entscheid über die bedingte Entlassung von Straftätern sind. Mithilfe von quantitativ-statistischen Verfahren werden 943 Vollzugsakte aus den vier Kantonen ausgewertet. Die Ergebnisse zeigen insbesondere die Anwendungsunterschiede von den Art. 86 ff. StGB (Schweiz) auf - sowohl in den Kantonen als auch in den verschiedenen Jahren. Aus diesen Erkenntnissen heraus entwickelt der Autor Vorschläge zur Harmonisierung der Entscheidungsprozesse und einer übergreifenden Anwendung der bedingten Entlassung.
https://open-ius.ch/literatur/urwyler_praxis-bedingte-entlassung.pdf