Der Bundesrat beschloss ein neuen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Sollte jemand ungerecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sein und ein Wiederaufnahmeverfahren diese Unschuld beweisen können, ist eine Entschädigung für den Freiheitsentzug vorgesehen. Nicht nur Vermögenschaden auch immaterielle Schäden werden ersetzt. Zweiteres erfolgt durch eine Pauschale pro Hafttag, die seit zehn Jahren 25€ pro Tag beträgt. Doch seitdem gab es keine weiteren Erhöhungen, obwohl Studien zeigen, dass Betroffene diese Summe als durchaus zu wenig empfinden. Darüber hinaus wurde bei Festlegung einer Pauschale im Jahr 1988 bereits bestimmt, dass sich diese in regelmäßigen Abständen anpassen müsse.
Der Deutsche Anwaltverein fordert mindestens eine Vervierfachung des aktuellen Betrags. Der Bundesrat hält eine Verdreifachung auf 75€ für angebracht und schlägt daher diese Summe im Gesetzesentwurf vor. Dies soll in § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. März 1971 (BGBl. I S. 157) verankert werden.