Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafvollstreckung zwischen den Niederlanden, Deutschland und Belgien

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Hans Nelen und Robin Hofmann vergleichen in ihrer Studie vom 14. Mai 2020 Rechtspraktiken bei der Strafvollstreckung im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Niederlanden, Belgien und Deutschland. Auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Daten wird die Umsetzung der EU-Rahmenbeschlüsse 2008/909 / JI über die Überstellung von Gefangenen und 2008/947 / JI über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in den drei Ländern analysiert.

Lesen Sie hier die Studie in englischer Sprache.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Übersichtsseite „Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Bewährungshilfe“ des DBH-Fachverbands.

 

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