Gesetzesentwurf zur Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe

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Die Fraktion die Linke hat am 19. April einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Streichung der Ersatzfreiheitsstrafe fordert. Sie schlägt eine bundesgesetzliche Regelung vor, die gemeinnützige Arbeiten statt Ersatzfreiheitsstrafen vorsieht, um Bagatelldelikte wie „Schwarzfahren“ sozialgerechter zu begegnen. Durch sozialstaatliche Maßnahmen sei auch eine Entlastung der Justizvollzugsanstalten zu erreichen.

Die Linke sieht in der Ersatzfreiheitsstrafe ein Instrument der Diskriminierung von Einkommens- und vermögensschwachen Menschen. Strafe und freiheitsentziehende Maßnahmen dürften in der heutigen Rechtspraxis kein Selbstzweck sein und kämen als Ultima-Ratio nur dann in Betracht, wenn andere Mittel nicht hinreichend wirksam sind.

In der am 03. April 2019 stattgefundenen öffentlichen Anhörung sprach sich die Mehrheit der Experten gegen eine Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe aus. Gegen die Idee einer freiwilligen gemeinnützigen Arbeit spräche z.B. die nicht vorhandene Alternative, wenn der zur Geldstrafe Verurteilte nicht fähig oder willens sei, eine gemeinnützige Arbeit zu übernehmen. Ebenso verliere die Verurteilung zur gemeinnützigen Arbeit ihren Strafcharakter und es entfiele damit ein unersetzliches und hochwirksames Instrument zur Realisierung der Geldstrafe. Dieses hätte auch eine Signalwirkung auf die Normgeltung vieler Straftatbestände. Bagatellkriminalität, so eine weitere Expertenmeinung, solle allerdings nur dann verfolgt werden, wenn eine strafrechtliche Sanktionierung geboten sei. Aus Sicht des Justizvollzugs spricht für die Streichung der Ersatzfreiheitsstrafe vor allem eine deutliche Entlastung in den Justizvollzugsanstalten durch eine intensive und nötige Betreuung, die sich am Bedarf der Betroffenen orientiert. Ersatzfreiheitsstrafler dürften nicht aus Armutsgründen im Gefängnis landen. Insgesamt kamen die Experten zu dem Schluss, dass bei Ersatzfreiheitsstrafen persönliche Lösungen für Menschen mit persönlichen Problemen sowie eine Härtefallregelung bei unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit nötig seien.

Ähnlich argumentiert auch der Landesverband der Hamburger Straffälligenhilfe e.V., ein DBH-Mitglied, in einer eigenen Stellungnahme. Er fordert eine Anpassung des Strafgesetzbuches bezüglich der Regelung von Bagatelldelikten, die Verstärkung aufsuchender Sozialarbeit im Vorfeld der Vollstreckung und eine gründliche kriminologische Erfassung von Personen mit zumeist vorhandenen multiplen Problemlagen, die von der Ersatzfreiheitsstrafe betroffen sind.

Detaillierte Informationen zum Gesetzentwurf, der Anhörung sowie der Stellungnahme finden Sie unter:
https://kripoz.de/2018/04/19/entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-strafgesetzbuchs-und-weiterer-gesetze-aufhebung-der-ersatzfreiheitsstrafe/

https://reso-infoportal.de/images/Presse/Stellungnahme_Reduzierung-von-Ersatzfreiheitsstrafen.pdf

Liste der Sachverständigen der Anhörung

 

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