Am 14. Dezember 2018 debattierte der Bundestag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Strafschärfung bei rückfälligen Straftätern. Eingebracht wurde Gesetzentwurf von der AfD, die in der wiederholten Begehung von Straftaten eine „soziale Sprengkraft“ sieht.
Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Gesetzgebung sei durch Wiederholungstäter erschüttert, was eine Ausschöpfung des Strafrahmens oder gar härtere Strafen erfordere. Diese Forderung untermauerte die AfD mit der wissenschaftlichen Untersuchung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz: Jehle/Albrecht/Hohmann-Fricke/Tetal – Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen), welche Rückfallquoten von Straftätern aus den Jahren 2004-2013 untersuchte. Ein Ergebnis dieser Studie ist die Steigerung der allgemeinen Rückfallquote nach 6 Jahren um 9% und nach 9 Jahren um weitere 3%. Damit hätten die „besonders sozialschädlichen Gewohnheitsverbrecher…das Recht auf Freiheit eindeutig verwirkt“, heißt es in der Gesetzesbegründung der AfD.
Die AfD wertet die Studienergebnisse als eine derart starke Ablehnung der verfassten Verhaltensnormen und Rechtsstaatlichkeit, dass ihr neben Präventionsmaßnahmen mit harten Strafen zu entgegnen sei.
Vorschlag der Partei ist daher die Einführung eines § 48 „Strafschärfung bei Rückfall“ in einem gestuften System in das StGB. Der Gesetzentwurf wird im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiterdiskutiert.
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