Freisprechung für Vollzugsbeamte

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Der Bundesgerichtshof spricht zwei Vollzugsbeamte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Nachdem ein Häftling des offenen Vollzugs 2015 einen tödlichen Verkehrsunfall verursachte, wurde nicht nur dieser vom Landgericht Limburg verurteilt, auch die Abteilungsleiter seiner JVA erhielten Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung.

Der Häftling arbeitete tagsüber außerhalb des Gefängnisses und bekam auch für Besuche bei seiner Frau unbegleiteten Ausgang genehmigt. Er galt als unauffälliger Mustergefangener. Seit seinem 13. Lebensjahr wurde er bereits 22 Mal wegen Fahren ohne Führerschein verurteilt. Dies wurde ihm auch dieses Mal zum Verhängnis. 2015 fuhr er während seines Ausgangs ein weiteres Mal mit dem Auto ohne Führerschein und floh bei er Verkehrskontrolle. Die Flucht endete tödlich für eine junge Frau. Das Landgericht Limburg entschied damals, dass die Entscheidung für die Vollzugslockerungen maßgeblich für den Unfall mitverantwortlich ist und verurteilte somit die zuständigen Beamten.

Doch der BGH entschied sich nun für eine Freisprechung dieser. Laut dem vorsitzenden Richter Ulrich Franke, hätten die Abteilungsleiter ihre Pflichten nicht verletzt. Die Annahme, der Häftling würde straffrei bleiben während seiner Ausgänge, dürfe nicht als rechtwidrig bewertet werden, weil sich diese Annahme als falsch herausstellte. Sein Verhalten war unvorhersehbar, so könne den Beamten kein Vorwurf gemacht werden.

https://taz.de/Urteil-des-Bundesgerichtshofs/!5644515/

 

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