Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das reformierte System der Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter in Deutschland in einem weiteren Fall bestätigt. Der Kläger wehrte sich dagegen, dass er nach verbüßter Strafe weiterhin 24 Jahre in Sicherungsverwahrung verbringen musste.
Der Gerichtshof folgte einem Urteil vom Januar. Bereits hier hatte der EGMR die Übergangsregelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für psychisch kranke Gewalttäter in Deutschland gebilligt. Nach der Entscheidung des Gerichts kann die Maßnahme für verurteilte Personen über die früher geltende Höchstgrenze von zehn Jahren hinaus nachträglich bestehen bleiben, wenn dies der therapeutischen Behandlung des Täters dient.
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