Der DBH e.V. - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik bedankt sich für die Möglichkeit zur Übersendung einer Stellungnahme. Mit dem Gesetzgebungsvorhaben ResOG SH sollen bestehende Regelungslücken in Schleswig-Holstein geschlossen und damit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Resozialisierung entsprochen werden.
Die Stellungnahme zum Gesetzgebungsvorhaben „Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH) finden Sie hier: https://www.dbh-online.de/fachverband/stellungnahmen/stellungnahme-zum-gesetzgebungsvorhaben-gesetz-zur-ambulanten