Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat nach zehnjähriger Verfahrensdauer entschieden, dass Straftätern mit Rückfallrisiko auch nach Haftentlassung mit einer „elektronischen Fußfessel“ überwacht werden dürfen. Die 2011 eingeführte Regelung in §68b StGB verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Zur Begründung wurde angeführt, dass ein "tiefgreifender Grundrechtseingriff insbesondere in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht" zwar vorliege, dieser Eingriff aber als Schutzmaßnahme gerechtfertigt sei.
Weiter Informationen zum Beschluss finden Sie hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-014.html;jsessionid=AB355C83FEA11E959BD02361F61F206A.1_cid377