Bundesregierung gibt Antwort zur Frage nach Klinik-Auslastung beim Maßregelvollzug

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In einer Kleinen Anfrage (Drucksache 19/25541) der Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung wurde um Auskunft über die Auslastung der Kliniken im Maßregelvollzug gebeten.

Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, wie sich die Unterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern seit 1995 entwickelt hat, was die Bundesregierung über einen Personalnotstand der Kliniken weiß und ob das System des Maßregelvollzugs aus der Sicht der Bundesregierung funktioniert.

Ein Auszug der Pressemitteilung des Bundestags vom 21. Januar 2021 fasst die Antwort der Bundesregierung wie folgt zusammen:

„Der Bundesregierung sei der zunehmende Belegungsdruck für Einrichtungen nach Paragraf 64 bekannt, heißt es in der Antwort. Dieser sei einer der wesentlichen Gründe für die Einrichtung einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (JuMiKo) und der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Im Übrigen sei es nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Aufgabe der Länder, mit einem hohen Belegungsdruck umzugehen.

Weiter heißt es, die Bundesregierung teile nicht die Einschätzung, wonach bei der Unterbringung nach den Paragrafen 63 und 64 StGB eine „Sicherung“ nicht ausreichend gewährleistet werden könne. Das Ziel der „Besserung“ der Patientinnen und Patienten werde in erheblichem Umfang erreicht. Die Bundesregierung sehe daher keinen Anlass, die Maßregeln nach den Paragrafen 63 und 64 insgesamt in Frage zu stellen. Ob und wie dem stetigen Anstieg der Zahl der Unterbringungen nach Paragraf 64 durch bundesrechtliche Maßnahmen begegnet werden kann, solle die Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfen.“

Zur Pressemitteilung des Bundestags: https://www.bundestag.de/presse/hib/818302-818302

 

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