Bericht zum 3. Online-Meeting der CEP „Directors General in Probation”

CEP

Im Fokus des dritten Online-Meetings standen die Auswirkungen von COVID-19 auf die Bewährungshilfe und die Betreuung mit Proband:innen. Hierzu wurden drei Erfahrungsberichte aus Belgien, Rumänien und den Niederlanden vorgestellt.

Hans Dominicus aus Flandern/Belgien stellte in seinem Bericht die Erfahrungen anhand folgender drei Phasen auf die Bewährungshilfe und Gemeinwesenarbeit vor:

  • Phase 1 (März-Mai 2020 - Lockdown): alle Dienste und Maßnahmen wurden landesweit pausiert.
  • Phase 2 (Juni-Oktober 2020 - gelockerte Einschränkungen): die meisten Dienststellen und Organisation durften wieder öffnen und mussten einen relativ hohen „Rückstau“ aufarbeiten.
  • Phase 3 (November 2020-April 2021) hier erfolgte wieder ein Lockdown für Einrichtungen und Organisation, die nicht „systemrelevant“ waren.

Trotz der Einschränkungen und des Lockdowns in Flandern/Belgien wurden weiterhin alle Urteile vollstreckt und aufrechterhalten. Teilweise wurde versucht den Gefängnisaufenthalt zu verlängern. In der Zeit reduzierte sich der Anteil an vorzeitigen Entlassungen auf ein Minimum. Die Justiz suchte in den verschiedenen beschriebenen Phasen das Gespräch mit den Gemeinden in Belgien, um neue Kooperationen aufzubauen und Alternativen in der Gemeinwesenarbeit für unter Bewährung stehende Proband:innen zu erörtern. In der Zeit entstanden auch neue Ideen und Initiativen, um z.B. die Arbeitsgestaltung anzupassen (Möglichkeiten der digitalen Kommunikation und Ausweitung von HomeOffice).

Erik Corten von der niederländischen Bewährungshilfe unterschied in seinem Erfahrungsbericht fünf Phasen der COVID-19-Pandemie in 2020:

  • Phase 1 (März – Juni 2020): landesweit erfolgte ein „harter Lockdown“ der zur Schließung sämtlicher öffentlicher Einrichtungen und Geschäfte und damit zum „Stillstand“ führte. In der Bewährungshilfe wurde ein Krisenstab eingerichtet, um Maßnahmen zum Umgang mit COVID-19 zu erarbeiten und die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Die größte Auswirkung war auf den Bereich der „community sanctions“ und hier auf die Ableistung von Sozialstunden (gemeinnützige Arbeit) in der Gemeinde zu spüren.
  • Phase 2 (ab Juni 2020): mit der schrittweisen Öffnung war es auch wieder möglich „community sanctions“ durchzuführen. Zur Einhaltung von Hygiene- und Infektionsschutzverordnungen konnten jedoch nur 42% der Projekte und Anlaufstellen wieder ihre Tätigkeit aufnehmen.
  • Phase 3 (Juli - Oktober 2020): hier erfolgte eine schrittweise Öffnung aller Einrichtungen und Projekte. Auch die niederländische Bewährungshilfe versuchte Kooperationen mit anderen Einrichtungen wieder zu aktivieren und neue einzugehen. Zur Unterstützung wurden in dieser Phase in der Bewährungshilfe bis zu 60 Fachkräfte eingestellt.
  • Phase 4 (November 2020 bis heute): die Öffnungen konnten größten Teils unter Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften beibehalten werden.
  • Phase 5: in der Bewährungshilfe wird intensiv an digitalen Interventions- und Betreuungsmöglichkeiten gearbeitet (z.B. sollen verurteile Personen zukünftig einen digitalen Zugriff auf ihre „Strafakte“ bzw. ihren Verlauf der Strafe erhalten).

Insgesamt gab es unter den Mitarbeitenden in der Bewährungshilfe nur wenige Infektionen mit COVID-19.

Der dritte Erfahrungsbericht erfolgte von Anca Nicoara aus dem Bezirk Suceava aus Rumänien. Die Bewährungshilfe in Rumänien ist noch relativ jung mit 42 Fachkräften. Alle geplanten persönlichen Treffen wurden durch Online-Meetings ersetzt. Die Durchführung von freiheitsentziehenden Maßnahmen für minderjährige Straftäter:innen sowie der Vollzug geplanter Sanktionen für erwachsene Straftäter:innen wurden zunächst verschoben. Die Bewährungshilfe musste sich zunächst mit der Frage beschäftigen, wie man auf diese neuen Herausforderungen reagieren kann. Auch hier mussten zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden, um von zu Hause auszuarbeiten. Um Infektionsrisiken zu vermeiden, hatte jede:r Bewährungshelfer:in nur vier Proband:innen-Besprechungstermine pro Tag. Die Hausbesuche wurden vorzugsweise im Freien abgehalten. Zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit wurde zunächst der Kontakt mit den Einrichtungen und Projekten gesucht, um hier einen Lösungsweg zur Öffnung und Aufrechterhaltung zu erarbeiten. Ein Anstieg an Straftaten konnte für den Zeitraum nicht beobachtet werden.

Die Erfahrungsberichte verdeutlichen, wie schnell sich gesamtgesellschaftlich die Situation ändern kann und wie notwendig es ist, hier flexibel und innovativ zu reagieren.

Zum Schluss wurde darüber diskutiert, inwiefern „gemeinnützige Arbeit“ noch vermehrt genutzt werden kann, um Inhaftierungen zu vermeiden.

Zu den Präsentationen auf der Website der CEP:
https://www.cep-probation.org/third-online-meeting-for-directors-general-in-probation-presentations-available/

 

 

 

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
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