Der Bericht gibt einen Überblick über die Umsetzung der Instrumente zur Übertragung von Freiheitsstrafen (2008/909/JHA), Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen (2008/947/JHA) sowie von Untersuchungshaft (2009/829/JHA) an andere europäische Mitgliedsstaaten.
Grundgedanke aller drei Rahmenbeschlüsse des Europarates ist, dass die soziale Rehabilitation nur im Herkunftsland, in dem der Lebensmittelpunkt der verurteilten Person liegt, erfolgreich passieren kann. Im Bericht werden bei der Bewertung der Implementation und Anwendung die Rechte der Verdächtigen, Angeklagten und Verurteilten sowie der Opfer von Straftaten berücksichtigt.
Kapitel 1 beschreibt die Umsetzung der drei Rahmenbeschlüsse in den untersuchten europäischen Mitgliedsstaaten unter Berücksichtigung der europäischen Grundrechte. In Kapitel 2 wird die Umsetzung hinsichtlich der sozialen Rehabilitation bewertet, hierbei insbesondere um die Einhaltung der UN-Mindeststandards. Kapitel greift die UN-Mindeststandards wieder auf und untersucht die Berücksichtigung von Rechten im Vollzug. Die Förderung von Alternativen zur Inhaftierung (2008/947/JHA) ist Gegenstand von Kapitel 4. Im Bericht werden auch Empfehlungen zur besseren Umsetzung und Anwendung beschrieben. Der Umgang und die Berücksichtigung bestimmter Personengruppen wie Kinder, Eltern von Kindern und Menschen mit Behinderung in der Umsetzung der Rahmenbeschlüsse wird in Kapitel 5 dargestellt. Inhalt des 7. Kapitels ist die Umsetzung der Opferrechtsrichtlinie und die damit zusammenhängende Berücksichtigung der Rechte der Opfer in der Umsetzung der Rahmenbeschlüsse.
Für die Weiterentwicklung der Instrumente sind jedoch noch weitere Informationen aus den Mitgliedsstaaten erforderlich. So fordert die EFRA alle Mitgliedsstaaten auf, weitere Daten und Informationen über die Umsetzung, Erfolge und Herausforderungen zu sammeln und zur Verfügung zu stellen.