In der Presseinformation vom 30. März 2020 weist die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) darauf hin, dass im Bericht „Verlässlicher Generationenvertrag“ der Rentenkommission vom 27. März, die Situation haftentlassenen Menschen völlig unbeachtet bleibt. In der Praxis bedeutet das, dass straffällig gewordene Menschen, trotz geleisteter Arbeit während der Inhaftierung, keine Rentenanwartschaften angerechnet wird. Besonders bei mehrjährigen Freiheitsstrafen droht diesen Menschen eine dauerhafte Abhängigkeit von Transferleistungen oder sogar ein Leben in Armut im Alter. Die BAG-S unterstreicht, dass die Alterssicherung durch geleistete Arbeit gelten muss, unabhängig davon, ob Menschen eine Straftat begangen haben oder nicht. Dabei verweist sie auf das Sozialstaatsgebot und den Gleichheitsgrundsatz.
Als Mitglied der BAG-S unterstützt der DBH-Fachverband (e.V.) die Forderung der BAG-S, Strafgefangene in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
Zum Artikel: https://bag-s.de/nc/aktuelles/aktuelles0/article/arbeitende-gefangene-haben-ein-recht-auf-alterssicherung/