Im Juli 2017 hat die Expertenkommission zur Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Experten raten zu weiteren umfangreichen Änderungen, so auch die Überarbeitung der jüngsten Reform.
Nach der jüngsten Reform sind für eine Strafbarkeit weder Gewalt noch Gewaltandrohung beim Sex nötig. Es soll ausreichen, wenn sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt. Neu eingeführt wurde der Staftatbestand der sexuellen Belästigung. Auch Straftaten aus Gruppen heraus können unter Strafe gestellt werden.
Ausführliche Informationen über die Veränderungen können auf KriPoZ nachgelesen werden:
http://kripoz.de/2016/08/25/das-reformierte-sexualstrafrecht-ein-ueberblick-ueber-die-vorgenommenen-aenderungen/
Der Abschlussbericht enhält u.a. folgende Vorschläge:
Nach der Expertenkommission bleibt es trotz der jüngsten Reform weiterhin sehr schwierig mit der Beweisführung bei einem sexuellen Übergriff. Zwar seien keine Gewaltspuren mehr erforderlich, jedoch ist ein erkennbares "Nein" erforderlich, um den entgegenstehenden Willen auszudrücken.
Die jüngste Reform wurde von zahlreichen Experten kritisiert, u.a. hier nachzulesen:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sexualstrafrecht-reform-elisa-hoven-thmoas-fischer/
Zum Abschlussbericht der Expertenkommission:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2017/071917_Bericht_Reformkommission_Sexualstrafrecht.html