Fehlende Daten in den amtlichen Rechtspflegestatistiken

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In einem Blogbeitrag auf GESIS beleuchten Daniel Wolter und Dr. Nicole Bögelein den Bestand der amtlichen Rechtspflegestatistiken. Das Ein- und Durchführen von Strafrechtspflegestatistiken liegt im Ermessen der jeweiligen Bundesländer, bzw. besitzen diese die Entscheidungskompetenz. In der Praxis werden Strafrechtspflegestatistiken zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben, das Resultat sind bundesuneinheitliche Daten zur Strafrealität innerhalb Deutschlands. Besonders betroffen davon sind die Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Ersatzfreiheitsstrafen – entweder existieren keine Werte bzw. erheben nur selektierte Bundesländer Daten oder aber es besteht eine uneinheitliche Erfassungssystematik. Um diesen Missständen auch von Seiten der Bundesregierung entgegenzuwirken, wurde das Nationale Zentrum Kriminalprävention (NZK) gegründet. Allerdings löste sich das NZK nach Auslauf der Projektförderung Ende 2021 auf. Wie Wolter und Bögelein feststellen, fehlen in vielen Bereichen Daten und Werte, die jedoch für eine evidenzbasierte Kriminalpolitik erforderlich sind.

[Dr. Nicole Bögelein & Daniel Wolter: Datafying Justice – Wie ist es um die amtlichen Rechtspflegestatistiken bestellt v.14.09.2022] à https://blog.gesis.org/datafying-justice-wie-ist-es-um-die-amtlichen-rechtspflegestatistiken-bestellt/

 

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