Bundesverfassungsgericht: Mündliche Verhandlung zur Gefangenenvergütung

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In der Pressemitteilung vom 25.03.2022 gibt das Bundesverfassungsgericht die beiden mündlichen Verhandlungstermine zur "Gefangenenvergütung" bekannt. Diese werden am 27. und 28. April 2022 in Karlsruhe stattfinden. Es geht um insgesamt drei Verfassungsbeschwerden zu den Themen: Resozialisierung, Gefangenenarbeit und Gefangenenvergütung.

Der DBH-Fachverband wurde vom Bundesverfassungsgericht zur mündlichen Verhandlung eingeladen. Der Ladung wird der DBH-Fachverband nachkommen und an der Verhandlung am 27.04.2022 teilnehmen.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-028.html;jsessionid=CB433123CD466AF2DA7A44132591BD80.2_cid507

 

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