Der DBH-Fachverband e.V. im Überblick
Kriminalpolitik gestalten
Inhaftierung vermeiden
Alternativen fördern
Der DBH-Fachverband e.V. wurde 1951 als Verein Bewährungshilfe e. V. in Bad Godesberg zur Unterstützung und Bewerbung der Anwendung, Weiterverbreitung sowie Fortentwicklung der Bewährungshilfe gegründet. Zur Förderung des Vereins und für den auf Bundesebene erfolgten Zusammenschluss für Straffälligenhilfe hat das Bundesministerium der Justiz ab dem 01. Mai 1953 Mittel zur Einrichtung der ersten Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeitenden bereitgestellt. Im Oktober 1953 wurde die „Arbeitsgemeinschaft deutscher Bewährungshelfer“ gegründet, um den Zusammenschluss hauptamtlicher Bewährungshelfer im Bundesgebiet zu fördern. Als deren Vorsitzender wurde der erste Geschäftsführer des Vereins Bewährungshilfe e. V. gewählt. Bis 1956 beschäftigte der Verein Bewährungshilfe e. V. in den Jugendgerichtsbezirken Bonn, Essen, Freiburg, Hannover und Stuttgart die ersten hauptamtlichen Bewährungshelfenden in Deutschland, als Pilotprojekt zur Einführung der deutschen Bewährungshilfe im Jugendbereich nach dem Vorbild aus England. Am 04./05. Mai 1954 wurde der Bundeszusammenschluss für Straffälligenhilfe (BZ) gegründet. Am 07. Februar 1957 gründeten die Mitglieder des Vereins Bewährungshilfe e. V. und des Bundeszusammenschlusses für Straffälligenhilfe die Förderorganisation „Bundeshilfswerk für Straffälligenhilfe e.V.“. Ziel des Verbandes war die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Durchführung von Einzelfallhilfen für inhaftierte, entlassene und unter Bewährungsaufsicht stehende Menschen, insbesondere auch mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. 1973 erfolgte eine Umbenennung des Vereins Bewährungshilfe e.V. zu der „Deutschen Bewährungshilfe“ (DBH). Der Verein führte die Tätigkeiten später als „Deutsche Bewährungs-, Gerichts- und Straffälligenhilfe“ fort. 1986 erfolgte die Umbenennung vom Bundeshilfswerk für Straffälligenhilfe in den Bundesverband für Straffälligenhilfe e.V. (BVSt). Mit der Auflösung des Bundesverbandes traten die jetzigen Mitgliedseinrichtungen dem DBH bei. Am 29. August 1990 erfolgte als Ergebnis eines längeren Diskussionsprozesses über die Vertretung gemeinsamer Anliegen der Straffälligenhilfe die Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) als Zusammenschluss aller Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie des DBH. Die Umstrukturierung zum Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik in 1997 verdeutlicht die aktuelle Vielfalt an Themen und das Engagement zur Weiterverbreitung und Fortentwicklung einer sozialen Strafrechtspflege in Deutschland.

Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung 1992 als überregionale Zentralstelle zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH — Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. und wird aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
Das Servicebüro:
Informiert und schult Fachkräfte zur Möglichkeit der Konfliktvermittlung zwischen den - von einer Straftat - betroffenen und für diese Straftat verantwortlichen Personen. Es setzt sich dafür ein, dass Betroffene und Tatverantwortliche, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten, durch entsprechend informiertes Personal darin unterstützt werden.
Durch Fortbildungen, Informationen und Netzwerkarbeit fördern das TOA-SB die fachliche Weiterentwicklung im Feld sowie den Austausch zwischen Fachkräften aus der (sozialarbeiterischen) Praxis, Justiz, Wissenschaft und Politik.
Es sorgt gleichzeitig für die Verbreitung und Berücksichtigung von (Mindest)Standards in der Vermittlung und damit (im Sinne der Opferschutzrichtlinie) für den Zugang zu fachgerecht arbeitenden „Wiedergutmachungsdiensten“.
Zur Webseite des Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung.
Der DBH-Fachverband e.V. ist Ideengeber und Ansprechpartner für die vielschichtigen Themenfelder aus Sozialer Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik sowie deren Weiterentwicklung.
Unsere Vision ist ein differenzierter, sachlich geprägter und am Menschenwohl orientierter öffentlicher Diskurs über den Umgang mit abweichendem Verhalten, in dem vermehrt Alternativen zum traditionellen Strafverfahren und insbesondere zum Freiheitsentzug zum Einsatz kommen.
Der DBH-Fachverband e.V. ist der Überzeugung, dass Strafrecht nur die Funktion einer „ultima ratio“ hat. Innerhalb des strafrechtlichen Sanktionssystems sind mildere, weniger schwerwiegende Eingriffe in Grund- und Persönlichkeitsrechte immer vorzuziehen.
Wir beziehen Position zu kriminalpolitischen Fragestellungen und dem gesellschaftlichen Umgang mit Kriminalität und vertreten diese nach außen.
Leitmotiv:
Eine Straftat ist in vielen Fällen nicht ausschließlich als schuldhafte Verletzung des Rechts und der staatlichen Ordnung zu betrachten. Sie ist sowohl eine Verletzung von Menschen und Beziehungen als auch ein sozialer Konflikt. Abweichendes Verhalten versteht der DBH-Fachverband e.V. als gesellschaftliches Konstrukt, das kontextabhängig, interaktiv hergestellt und diskursiv gerahmt ist. Kriminalität entsteht aus sozialer und staatlicher Normierung mit realen individuellen, sozialen und strukturellen Folgen.
Leitsätze:
Der DBH-Fachverband e.V.:
greift aktuelle und grundsätzliche Themen im Umgang mit strafrechtlich relevantem Verhalten und Konflikten auf.
fördert einen wissensbasierten und handlungsorientierten Austausch zwischen Theorie und Praxis durch Informations- und Bildungsarbeit.
gibt kriminalpolitische Empfehlungen für Politik und Praxis.
setzt sich für eine kriminalpolitische Praxis ein, die die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und den gemeinschaftlichen respektvollen Umgang fördert.
tritt in den Austausch mit und fördert die Kommunikation zwischen Verwaltung, Politik, Praxis, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
führt Akteur*innen aus Sozialer Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik zusammen.
arbeitet auf Bundesebene ressortübergreifend, interdisziplinär sowie praxisrelevant und engagiert sich in europäischen und anderen internationalen Netzwerken.
Mitarbeitendenorientierung:
Der DBH-Fachverband e.V. versteht sich als lernende Organisation. Die Zusammenarbeit im DBH-Fachverband e.V. ist durch die Mitgestaltung, Mitbestimmung und Mitverantwortung der Mitarbeitenden geprägt.
Der DBH-Fachverband e.V. sorgt für ein faires, vertrauensvolles und wertschätzendes Arbeitsklima. Transparenz und Kollegialität sowie zielorientiertes Planen und Handeln zeichnen die Zusammenarbeit aus. Er bietet Raum für kreative Prozesse.
Der DBH-Fachverband e.V. als Arbeitgeber legt Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Mitarbeitenden leben und erleben ein hohes Maß an Flexibilität.
Mitgliederorientierung:
Der DBH-Fachverband e.V. bietet Im Rahmen seiner Aufgaben seinen Mitgliedern Beratung und Kooperation, Vermittlung, Unterstützung sowie Interessenvertretung an.
Er nimmt die Interessen seiner Mitglieder auf und ermöglicht den bundesweiten Austausch untereinander sowie mit Praxis, Wissenschaft, Verwaltung und Politik im Feld der Sozialen Arbeit, des Strafrechts und der Kriminalpolitik.
Der DBH-Fachverband e.V. respektiert das Selbstbestimmungsrecht seiner Mitgliedsorganisationen und gestaltet einen vertrauensvollen und wertschätzenden Umgang.
Kund*innenorientierung:
Das Angebot des DBH-Fachverband e.V. richtet sich an alle Fachkräfte aus dem Feld der Sozialen Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik sowie weitere interessierte Personen.
Der DBH-Fachverband e.V. ist ein kompetenter und zuverlässiger Dienstleister, der sich am individuellen fachlichen Bedürfnis seiner Kund*innen, wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie am Gemeinwohl orientiert.
Die Mitarbeitenden gehen respektvoll, wertschätzend und im offenen Dialog mit ihren Kund*innen um.
Der DBH-Fachverband e.V. führt ein kontinuierliches Qualitätsmanagement durch und entwickelt seine Angebote fortlaufend weiter.
Unser Beitrag für die Gesellschaft ist die Förderung:
eines sachlichen Diskurses als Grundlage für einen am Menschenwohl orientierten und sozial verantwortlichen Umgang mit Kriminalität und deren Folgen,
der Möglichkeit zur Konfliktvermittlung und Wiedergutmachung,
einer gemeindeorientierten Wiedereingliederung,
des sozialen Friedens und des Rechtsfriedens,
des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Mit diesem Leitbild möchten wir einen Rahmen für die Zusammenarbeit schaffen und die Identifikation mit dem DBH-Fachverband e.V. und seinen Inhalten fördern. Es richtet sich an alle Menschen, die im und für den DBH-Fachverband e.V. wirken. Die hier niedergelegten Leitlinien beziehen sich auf die gegenwärtige Arbeit und zeigen gleichzeitig Perspektiven für die Zukunft auf. Es ist das Ergebnis eines Prozesses, an dem Mitarbeitende aus den Einrichtungen und Projekten des Fachverbandes beteiligt waren.
Unser Leitbild wurde im Jahr 2022 entwickelt.
Wir haben unser Leitbild in Einfacher Sprache übersetzen lassen, um es allen Interessierten gleichermaßen zugänglich zu machen.
⤓ Leitbild
Unsere Jahresberichte informieren Sie über die Aktivitäten und Projekte des DBH-Fachverband e.V. Den aktuellen Jahresbericht sowie die Berichte der letzten Jahre können Sie hier herunterladen. Der Jahresbericht des vergangenen Jahres erscheint jeweils im Sommer des Folgejahres.
Unser DBH-Flyer gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die Strukturen im DBH-Fachverband e.V. und unsere Tätigkeitsbereiche.
Der Fachverband hat gemäß § 2 Nr. 3 der Vereinssatzung die Aufgabe, Praxis und Reform der Sozialen Strafrechtspflege sowie die Wiedereingliederung straffälliger Mensch zu fördern. Zu den Aufgaben des Fachverbandes gehört auch die Koordinierung zwischen Justiz, sozialen Diensten der Justiz und nichtstaatlicher Straffälligenhilfe, zwischen Theorie und Praxis im Bereich von Sozialer Arbeit und Strafrecht sowie zwischen Kriminal- und Sozialpolitik. Dabei will der Fachverband die Grundsätze einer rechtsstaatlichen, sozialen Strafrechtspflege und einer humanen Straffälligenhilfe, die dem Prinzip der Resozialisierung verpflichtet ist, verwirklichen helfen.
Der DBH-Fachverband e.V. als gemeinnützig anerkannter Verein und Empfänger von öffentlichen Zuschüssen hat sich mit Bekanntgabe und Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab 2018 entschlossen, seine digitale Souveränität durch den Einsatz von freier Software und jährlicher Auditierung auszubauen. Fragestellungen rund um Datenschutz, Hosting, Verschlüsselung aber auch die Frage, welche Werte Anbieter von Software vertreten, sind im DBH-Fachverband e.V. vermehrt diskutiert worden. Zur Umsetzung und regelmäßigen Anpassung des Datenschutzes im Verein wurde mit der Beauftragung des Datenschutzbeauftragten ab 2018 erfolgreich ein umfassendes Datenschutz-Managementsystem implementiert.
Datenschutz
Dem DBH-Fachverband e.V. wurde auch in 2025 im Rahmen des Re-Audits ein sehr guter Umgang mit personenbezogenen Daten bescheinigt. Die Datenschutzbeauftragte hebt in dem Tätigkeitsbericht hervor, dass zahlreiche Prozesse etabliert worden sind, die die Einhaltung der DSGVO gewährleisten. Der DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. kann auf ein voll implementiertes Datenschutzmanagement-System zurückgreifen. Auch die Mitarbeitenden sind in Datenschutzfragen geschult, sodass der Verein im Bereich des Datenschutzes auf einem sehr hohen Niveau sensibilisiert ist.
Die Umsetzung beinhaltet u.a. folgende Aspekte:
Bestellung eines ext. Datenschutzbeauftragten (DSB)
Implementierung eines Datenschutz-Managementsystems (DSM)
Erstellung einer Dokumentation der datenschutzrelevanten Prozesse nach Art. 30 DSGVO
Abschluss notwendiger Auftragsverarbeitungsverträge
Jährliche Auditierung
Auflistung und Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art.32 DSGVO
Datenschutz-Schulung der Mitarbeitenden
⤓ DSGVO Urkunde Auditierung 2025
⤓ DSGVO Urkunde Auditierung 2024
Open Source Software
Wird eine Software unter einer Freie-Software- und Open-Source-Lizenz veröffentlicht, ist der Quellcode immer vollständig und kostenfrei einsehbar. Damit wird nicht nur Transparenz hergestellt, sondern Schwachstellen und Sicherheitsrisiken sind für alle sichtbar überprüfbar. Die Nutzung proprietärer Software on-Demand ist häufig mit regelmäßigen Lizenzkosten und der Unklarheit verbunden, wo die Software gehostet wird und welche Daten erhoben, gespeichert und weitergegeben werden. Ein Einfluss hierauf ist durch Nutzende i.d.R. ausgeschlossen.
Mit der Umsetzung der DSGVO und der Suche nach einer passenden datenschutzkonformen Lösung hat der Verein begonnen, seine IT-Infrastruktur sukzessive dahingehend umzustellen, zukünftig durchgehend auf quelloffene Software zu setzen, die eine autonome Speicherung und Verarbeitung der Vereinsdaten erlauben. Die Daten unserer Mitglieder, Kund*innen, Parnter*innen, Finanzplanung, interne Dokumente usw. freizügig mit den großen Softwareunternehmen wie Google und Co. zu teilen, kam für uns nicht in Frage.
Um diese Anforderungen im DBH-Fachverband e.V. zu erfüllen, nutzen wir die folgenden Komponenten:
Betrieb eigener Root-Server in deutschen Rechenzentren
Datenmanagement: Nextcloud (Vollverschlüsselung der Daten)
Kollaboration: Nextcloud, Cryptpad (vollverschlüsseltes Pad), OpenProject (Projektmanagement)
Kommunikation:
Intern: Matrix-Server mit Element als Messanger (Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation für Chat, IP-Telefonie und Videotelefonie), Mailcow (Mailserver), BigBlueButton
Extern: BigBlueButton (Durchführung von digitalen Versammlungen und Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen), JitsiMeet (Audio- und Videokonferenzen), Mautic (Newsletter/Verteiler)
Umfrage: LimeSurvey
In diesem Interview des YouTube-Kanals "Referat_Y - Division_Y" spricht Jo Tein mit Daniel Wolter, dem Geschäftsführer des DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. Er berichtet mit welcher Intention der Verein 1951 - vor 75 Jahren - gegründet wurde, was sich hinter der Abkürzung "DBH" verbirgt und wie es zu dem heutigen Namen des Fachverbandes gekommen ist. Dabei betont er insbesondere auch die große Bedeutung, den Austausch zwischen Vertreter*innen der Bewährungshilfe, des Strafvollzugs, der Wissenschaft und der Freien Träger aus den unterschiedlichen Bundesländern zu fördern.