Internationales
Auf der europäischen und internationalen Ebenen gibt es verschiedene supranationale Organisationen sowie Zusammenschlüsse in der Kriminalprävention und Strafrechtspflege. Die UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime bzw. das Büro der Vereinten Nationen für Drogenkontrolle und Verbrechensbekämpfung) unterstützt Staaten bei der Weiterentwicklung ihrer Strafrechtssyteme, wie die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, stabile und funktionsfähige Strafrechtssysteme zu fördern sowie die internationale Zusammenarbeit in der Prävention von Drogenkriminalität und Terrorismus auszubauen. Dazu gehört auch die Entwicklung und Durchsetzung von Standards in der Strafjustiz, wie z. B. die Nelson-Mandela-Regeln oder die Bangkok-Regeln.
Beim Europarat sind Ausschüsse zu verschiedenen Themengruppen eingerichtet, die für das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung Beschlüsse und Entschließungen vorbereiten, i.d.R. durch sog. Empfehlungen („Recommendations“). Ein für die Bewährungs- und Straffälligenhilfe relevantes Gremium des Europarates ist der Lenkungsausschuss Strafrecht, abgekürzt CDPC (European Committee on Crime Problems). Der PC-CP (Council for Penological Co-operation) ist ein Unterausschuss des CDPC. Er ist eine Arbeitsgruppe von Expert*innen aus den europäischen Ländern, die Dokumente (Empfehlungen, White Papers) vorbereiten oder auch Stellungnahmen sowie Berichte für den Lenkungssauschuss Strafrecht erstellen. Bei den Empfehlungen („Recommendations“) wird von sog. Soft-Laws gesprochen, da diese keine rechtliche Verbindlichkeit gegenüber den Nationalstaaten entfalten. Dennoch finden diese Empfehlungen immer wieder Eingang in Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In Einzelfällen werden Empfehlungen auch rechtlich verbindlich als Richtlinie verabschiedet und müssen ins nationale Recht übertragen werden, wie zum Beispiel die Rahmenbeschlüsse 2009/829/JHA und 2008/947/JHA, die den verurteilten Personen das Recht zusprechen, die Unterbringung in Untersuchungshaft oder die Ableistung von bestimmten Maßnahmen (z. B. gemeinnütziger Arbeit) in ihrem Heimatland durchzuführen.
Neben den staatlich eingerichteten Ausschüssen gibt es ebenso zahlreiche europäische Nichtregierungsorganisationen, in denen sich Nationalstaaten, zivilgesellschaftliche Organisationen und Einzelpersonen organisiert haben und die sich bestimmten Themenfeldern widmen, wie:
Die Confederation of European Probation (CEP)
Die CEP ist eine europäische Vereinigung der ambulanten Bewährungs- und Straffälligenhilfe. Ihr Ziel ist es, die soziale Eingliederung von Straftäter*innen durch ambulante Maßnahmen und Sanktionen (z. B. gemeinnützige Arbeit, Bewährungshilfe, Mediation) zu fördern. Die CEP setzt sich dafür ein, das Ansehen der Bewährungs- und Straffälligenhilfe europaweit zu stärken und die Professionalität in diesem Bereich auf nationaler und europäischer Ebene zu verbessern. Dies erfolgt u. a. durch die Organisation von Konferenzen sowie von Arbeitsgruppen zu aktuellen Themen der Bewährungs- und Straffälligenhilfe.
Gegenüber europäischen Institutionen wie der Europäischen Union und dem Europarat fungiert die CEP als Sprachrohr der Bewährungs- und Straffälligenhilfe und stellt Fachwissen sowie Vergleichsdaten zur Verfügung. Mit Stand 31.12.2025 zählt die CEP mehr als 100 Mitglieder, die aus europäischen Ländern, Organisationen sowie Einzelpersonen bestehen.
Der DBH-Fachverband e.V. war bei der Initiative zur Gründung einer europäischen Vereinigung beteiligt, aus der dann 1981 die „Conférence permanente Européenne de la Probation“ ins Leben gerufen worden ist. Seit Oktober 2013 steht CEP für „Confederation of European Probation“. Der DBH-Fachverband e.V. ist seit Gründung der CEP ständiges Mitglied und beteiligt sich dort aktiv, etwa durch die Mitwirkung in europäischen Arbeitsgruppen oder durch die Beteiligung an europäischen Konferenzen. Daniel Wolter ist seit 2024 Chair der Expert Group zu Violent Extremism.
Weitere Informationen zur CEP finden Sie hier auf der CEP-Homepage.
Empfehlungen des Europarates
EJN-Atlas
Mit dem Atlas des European Judicial Network in criminal matters (EJN) können Sie die örtlich zuständigen Behörde für grenzüberschreitende Rechtshilfeersuchen ermitteln.